Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel:
- Störungen des Bewusstseins
 
- Störungen der Atmung
 
- Störungen des Kreislaufs
 
- Starke Schmerzen
 
- Akute Lähmung
 
- Vermutlich Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
 
- Sturz aus großer Höhe (mehr als 3 Meter) 
 
- Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle 
 
- Eingeklemmte oder verschüttete Personen
 
- Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen größeren Ausmaßes
 
- Suizid, suizidale Handlung
 
- Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich 
 
- Unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt 
 
Verschlechtert sich der Zustand des Patienten oder ist er schlechter als zunächst angenommen, kann der Notarzt natürlich auch vom Rettungsdienst nachgefordert werden.