Notfallmedizin.

Sie umfasst fachlich die gesamte Rettungskette und ist ein interdisziplinärer Bereich der Medizin. Dr. Andreas Braunegg war über zwei Jahrzehnte bis Ende 2015 aktiver Notarzt am Rettungshubschrauber.


Die Aufgaben des Notarztes
  • Die Durchführung akut lebensrettender medizinischer Maßnahmen 
  • Die Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten 
  • Die Begleitung und Überwachung des Patienten beim Transport in ein geeignetes Krankenhaus. 

Der Notarzt wird von speziell ausgebildeten Notfallsanitätern begleitet. Eine häufige Verwechslung betrifft den kassenärztlichen Notdienst, der nicht Teil des Rettungsdienstes ist, sondern die allgemeinmedizinische Versorgung außerhalb üblicher Ordinationszeiten sicherstellt.


Einsatzindikationen

Bei Vorliegen bestimmter Meldebilder entsendet die Rettungsleitstelle zusätzlich zum Rettungswagen einen Notarzt. Diese so genannten Indikationskataloge unterscheiden sich örtlich im Detail, umfassen aber in der Regel:

  • Störungen des Bewusstseins
  • Störungen der Atmung
  • Störungen des Kreislaufs
  • Starke Schmerzen
  • Akute Lähmung
  • Vermutlich Schwerverletzte oder mehrere Verletzte (anhand des Unfallmechanismus)
  • Sturz aus großer Höhe (mehr als 3 Meter) 
  • Wasser-, Ertrinkungs-, Tauch- und Eisunfälle 
  • Eingeklemmte oder verschüttete Personen
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Verätzungen größeren Ausmaßes
  • Suizid, suizidale Handlung
  • Schuss-, Stich-, Hiebverletzungen im Kopf-, Hals- oder Rumpfbereich 
  • Unmittelbar bevorstehende oder stattgefundene Geburt 

Verschlechtert sich der Zustand des Patienten oder ist er schlechter als zunächst angenommen, kann der Notarzt natürlich auch vom Rettungsdienst nachgefordert werden.


Ausbildung

Wer den Beruf des Notarztes ausübt, muss zusätzlich zu seiner ärztlichen Ausbildung über eine besondere Qualifikation verfügen. In Deutschland handelt es sich dabei je nach Bundesland um den sogenannten „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ oder die weitergehende „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“.

Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin setzt in Deutschland nach der zuletzt im Mai 2005 aktualisierten Muster- Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer eine 2-jährige Weiterbildung in einem Gebiet der stationären Patientenversorgung bei einem Weiterbildungsbefugten voraus, davon sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, zusätzlich die Teilnahme an 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung sowie anschließend unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber. Die Inhalte dieser Musterweiterbildungsordnung sind allerdings in den Ausschlag gebenden Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern unterschiedlich umgesetzt.

In Österreich muss der Turnus bzw. die Facharztausbildung beendet sein (also das jus practicandi und damit die Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung erreicht sein) und eine spezielle Notarztausbildung absolviert werden.


Dr. Andreas Braunegg im Einsatz

Dr. Andreas Braunegg im Einsatz

Dr. Andreas Braunegg im Einsatz

Dr. Andreas Braunegg

Arzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Anästhesie & Intensivmedizin
Arbeitsmediziner
Schmerztherapie, Neuraltherapie, Gesundenuntersuchungen
Kreuzstraße 10 I 9330 Althofen
Tel. 04262 / 29 29 2 I Fax. DW-20
E-Mail. office.braunegg@medway.at